Hinweis gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 EigBG

Der Jahresabschluss 2025 sowie der Lagebericht wird nach der Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Er ist Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Zweckverband Breitband Bodenseekreis, Hermann-Metzger-Str. 5, 88045 Friedrichshafen einzusehen.

Hinweis gemäß § 16 Abs. 4 S. 2 EigBG

Der Jahresabschluss 2025 wurde vom Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamts Bodenseekreis geprüft.
Im Feststellungsergebnis des Prüfberichts vom 22.04.2026 empfiehlt das Kommunal- und Prüfungsamt des Bodenseekreises der Verbandsversammlung, den Jahresabschluss 2025 des Zweckverbandes Breitband Bodenseekreis in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Feststellungsbeschluss gem. § 13 EigBVO i.V.m. § 16 Absatz 3 Satz 2 EigBG

Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetztes stellte die Verbandsversammlung am 30. April 2026 den Jahresabschluss des Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:

 

EUR

1.

Erfolgsrechnung

1.1

Summe Erträge

1.016.973,96

1.2

Summe Aufwendungen

1.016.973,96

1.3

Jahresüberschuss (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

 

nachrichtlich:

 
 

Vorauszahlungen der Verbandsmitglieder auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

0,00

 

Vorauszahlungen der Verbandsmitglieder auf die spätere Überschussabführung

0,00

2.

Liquiditätsrechnung

2.1

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

-5.002.599,01

2.2

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-12.769.983,22

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-17.772.582,23

2.4

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

27.652.766,72

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

9.880.184,49

2.6

Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0,00

3.

Bilanzsumme

24.574.847,93

4. Abrechnung Betriebskostenumlage gem. § 14 Abs. 1 lit. f) S. 1 der Satzung

Der Zweckverband strebt ein ausgeglichenes Ergebnis an. Zum Ergebnisausgleich wird beschlossen, die überzahlten Betriebskostenumlagen von in Summe 307.110,41 EUR an die Verbandsmitglieder zurückzuführen.

5. Verwendung des Jahresüberschusses

Ein Vortrag auf neue Rechnung unterbleibt, da der Zweckverband mit einem ausgeglichenen Ergebnis schließt.

6. Entlastung der Verbandsleitung

Dem Verbandsvorsitzenden und dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

Friedrichshafen, den 30. April 2026

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Verbandsvorsitzender Ralf Meßmer

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