Häufige Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick häufig an uns gestellter Fragen und deren Antworten.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen benötigen, nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf.
1. TECHNIK UND NUTZEN
Schnelles Internet steht für eine hohe Übertragungsrate von Daten. Dadurch laden zum Beispiel Bilder auf Webseiten schnell, Videos laufen „ohne ruckeln“ und Dateien können in kurzer Zeit hochgeladen („upload“) oder heruntergeladen („download“) werden. Die Leistung bzw. Geschwindigkeit oder auch Bandbreite der Internetverbindung wird in Megabit pro Sekunde, „Mbit/s“, gemessen.
Es gibt aktuell drei marktübliche Netztechniken in der kommunalen Datenversorgung:
- Herkömmlicher Kupferkabel-Anschluss (DSL-Anschluss)
- überwiegend historisch errichtet von der Deutschen Telekom
- Leistung bis zu 16 Mbit/s (Download)
– mit Vectoring (VDSL) – Technik Leistung bis zu 100 Mbit/s (download)
– mit S(uper)-Vectoring (VDSL2 oder SVDSL) – Technik Leistung bis zu 250 Mbit/s (download)
– nicht „gigabitfähig“
– Leistungsverlust („Dämpfung“) je nach Länge zum Verteiler
– kann auch von anderen Anbietern genutzt werden - Kabelanschluss / Koaxialkabel (HFC-Anschluss)
– entstanden aus den TV-Kabelanschlüssen der Kabel-Baden-Württemberg, später Unitymedia, heute Vodafone
– Leistung bis zu 1000 Mbit/s im download („gigabitfähig“)
– upload-Geschwindigkeiten unter 100 Mbit/s - Glasfaseranschluss
– modernste Technologie („nichts ist schneller als das Licht“)
– marktübliche Leistungen von 1000 Mbit/s im down- und im upload („gigabitfähig / synchron“) möglich
– zukunftssicherste Technologie
Diese drei Netzstrukturen sind für den Endverbraucher getrennt. Wenn mehrere Netze im Haus enden, so haben sie jeweils separate Abschlussdosen.
Die Telekommunikationsangebote in Deutschland sind per Gesetz liberalisiert. Das bedeutet, dass die am Markt tätigen Anbieter (TKU) grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit haben, wo sie in welche Netze investieren. Je nach Wohnlage kann es also eines oder mehrere Datennetze von mehreren Anbietern in Ihrer Straße geben. Es steht den TKU frei, mehrere Netze gleicher Technik parallel zu errichten, das ist im TK-Gesetz geregelt. In neueren Wohnlagen ist es möglich, kein Festnetz angeboten zu bekommen, wenn eine ausreichende Mobilfunkversorgung besteht.
Hier lautet die häufig zur Verwirrung führende Antwort: „Der Markt“. Die gesetzliche Idee ist vergleichbar mit der Frage, wer für meine Brötchen zuständig ist. Der Nutzer muss sich über die Angebote informieren und Verträge abschließen.
Die Deutsche Telekom als ehemaliges Monopolunternehmen ist fast überall präsent, vorwiegend mit konventionellen Kupfernetzen. Weit verbreitet im Bodenseekreis ist die Vodafone mit Kabelanschlüssen. Darüber hinaus gibt es regionale Anbieter, zum Beispiel die TeleData, oder überregionale Akteure, die zunehmend expandieren. Informieren kann man sich über die Webseiten der TKU oder bei den Gemeinden.
Der Gesetzgeber sagt, wo der Markt kein ausreichendes Angebot schafft, kann die öffentliche Hand durch Förderung eingreifen. Gemeinden oder Zweckverbände können durch gezielte Förderprogramme Mittel für den Breitbandaufbau beantragen.
Der Anschlusskasten, der in Ihrem Keller installiert wird, braucht nur minimal Strom, wenn er genutzt wird.
Ein Glasfaseranschluss ist für alle Hausbesitzer interessant. Er ist ein wichtiges Kriterium für die Standortwahl bei jeder Gemeinde, und steigert den Wert einer Immobilie. Außerdem ermöglicht er nicht nur nachfolgenden Generationen den Zugang zu den zunehmend digitalen Leistungen durch einen hochmodernen Anschluss. Gerade auch für ältere Menschen werden Angebote wie. z. B. elektronische Gesundheitsvorsorge, digitale Patientenakte und Telemedizin zunehmen bedeutsamer. Aus der Corona-Zeit sind moderne Formen der Arbeit („Home-Office“) und des Lernens („Home-Schooling“) ins Bewusstsein gerückt. Ein Leben ohne Internet wird immer weniger vorstellbar.
2. GEFÖRDERTER BREITBANDAUSBAU
Bund und Land bieten Fördermittel an, um Adressen, die vom TK-Markt nicht ausreichend versorgt werden, auf den technologischen Stand zu bringen. Der Weg zur Nutzung dieser Mittel führt über ein Markterkundungsverfahren (MEV). Die am Ort tätigen TKU werden adressgenau gefragt, mit welcher Leistung sie versorgen können. Weiterhin werden die Ausbauabsichten der nächsten drei Jahre abgefragt. Abhängig von der Rückmeldung der Anbieter werden die Haushalte und Gewerbe ihrer Versorgungslage zugeordnet, nur unterversorgte Objekte können gefördert werden.
Der Fördergeber hat in seinen Programmen Grenzwerte definiert:
- Förderprogramm „Weiße Flecken“:
– Gefördert werden Anschlüsse, deren Leistung unter 30 Mbit/s im Download liegt
– Dabei mit gefördert werden Anschlusspunkte, wenn sie an der Ausbaustrecke für Weiße Flecken liegen und mit weniger als 100 Mbit/s im Download versorgt sind („Graue Flecken“) - Förderprogramm „Graue Flecken“:
– Gefördert werden Anschlüsse der Technologie VDSL / Vectoring. Im Allgemeinen liegt deren Leistung unter 100 Mbit/s im Download, aber auch eine nominelle VDSL-Leistung von etwas über 100 Mbit/s ist im Förderprogramm Graue Flecken förderfähig.
– Anschlüsse aus Kupferkabeln der Technologie SVDSL („Supervectoring“), die an der Ausbaustrecke der Grauen Flecken liegen, werden zum Anschluss vorbereitet, indem ein Verteilerröhrchen („Speed-Pipe“) aus der Straße bis ans Grundstück verlegt wird („Vorstreckung“). - Förderprogramm „Gigabit 2.0“:
– Gefördert werden Anschlüsse aus Kupferkabeln der Technologie SVDSL („Supervectoring“) mit üblicherweise bis zu 250 Mbit/s im Download
– Das Förderprogramm beruht auf einem Punkteverfahren, das die begrenzten Bundesmittel auf die Antragsteller priorisiert und verteilt. Es gibt mehr Anträge als Fördermittel. - Schwarze Flecken:
– Bestehende Glasfaseranschlüsse und bestehende Koaxial- / HFC-Anschlüsse mit Leistungen bis zu 1000 Mbit/s im download sind nach den Förderrichtlinien schwarze Flecken und nicht förderfähig.
Der ZvBB hat für seine Verbandsgemeinden die Förderprogramme „Weiße Flecken“ und „Graue Flecken“ beantragt, die Bewilligung wurde erteilt. Die Gigabit 2.0 – Förderung wurde auch beantragt, jedoch zu Gunsten höher priorisierter Antragsteller bisher abgelehnt.
Der ZvBB arbeitet im Betreibermodell nach den Förderrichtlinien. Der Verband baut ein komplett neues Glasfasernetz auf, das durch Anbindungspunkte mit dem weltweiten Internet verbunden ist. Es hat in der Verteilebene keine Verbindung zu anderen Netzen. Genutzt werden nach Möglichkeit vorhandene Leerohrangebote, die Glasfaserkabel des ZvBB bilden ein vollständig eigenes System. Der ZvBB ist der dauerhafte Eigentümer dieses passiven Systems, er verpachtet es an einen Netzbetreiber zum Betrieb. Im aktuell geltenden Pachtvertrag ist die TeleData Friedrichshafen der Netzbetreiber.
Durch die Markterkundung wurden im geförderten Ausbau die förderfähigen Adressen erfasst und in der Planung berücksichtigt. Ob Ihre Adresse einbezogen ist, können Sie hier nachschauen: https://www.teledata.de/privatkunden/internet-telefonie
Der ZvBB hat die Errichtung der Breitbandnetze „Full-Service“ an Auftragnehmer vergeben. Dazu gehört auch das Hausanschlussmanagement, also der Vertragsabschluss mit den Kunden. Förderfähige Adressen werden vom ausführenden Unternehmen angeschrieben, dafür müssen Sie nichts tun. Wenn Sie das Vertragsangebot bekommen, können Sie es unterschreiben und zurücksenden. Sollten Sie den Verdacht haben, vergessen worden zu sein, dürfen Sie gerne bei uns nachfragen, am besten unter info@zvbb.de mit Angabe der Adresse.
Keine. Die Kosten für einen geförderten Glasfaseranschluss tragen der Bund zu 50%, das Land zu 40% und die Gemeinde zu 10%. Für den Anschlussnehmer entstehen keine Kosten, er muss lediglich die Erlaubnis erteilen, dass auf seinem Grundstück und in seinem Haus gearbeitet werden darf.
Den Antrag für den Glasfaseranschluss muss der Hausbesitzer stellen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, dann sollte der Eigentümer das geförderte Anschluss-Angebot bekommen haben. Sollte es bei Ihnen landen, so reichen Sie es bitte weiter.
Es spielt bei den Anschlüssen keine Rolle, ob sie bereits fertig bis ins Gebäude verlegt wurden („Homes connected“), oder ob das Netz in der Straße liegt und die Leitung bis ins Haus noch gebaut werden muss („Homes passed“). Beides gilt als gleichwertig für die Beurteilung der Förderfähigkeit.
Nach den Förderrichtlinien kommt es nicht darauf an, was im Haus gemessen wird. Einziges Kriterium für die Feststellung der Förderfähigkeit ist die Meldung der vor Ort tätigen TKU. Der best-gemeldete Wert eines Anbieters entscheidet, ob Unterversorgung vorliegt.
Auch wenn Infrastrukturen wie Kabel- oder Kupfernetze in der Straße liegen, bedeutet das nicht, dass sie jedem zur Verfügung stehen. Der Netzausbau von eigenwirtschaftlich am Markt tätigen TKU unterliegt dem Wettbewerb und muss sich wirtschaftlich tragen. Es kommt dadurch vor, dass Kapazitäten zu knapp ausgelegt wurden und z. B. keine Steckplätze in Verteilern mehr frei sind. Das kann dazu führen, dass ein Neubau eine Absage eines TKU auf eine Anschlussanfrage bekommt, während andere Gebäude in derselben Straße durch dasselbe TKU versorgt werden. Der Neubau ist damit nach Definition unterversorgt und förderfähig, während das für benachbarte bereit angeschlossene Gebäude nicht gilt.
3. BAUEN, INSTALLIEREN UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Verlegung von Telekommunikationsleitungen ist in Deutschland im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Grundsätzlich haben TKU das Recht, Kabel in der öffentlichen Straße zu vergraben und Verteiler und Schächte zu setzen. Auf Ihrem Grundstück geschieht nichts ohne Ihr Einverständnis. Wenn Sie einen Breitbandanschluss beantragt haben, findet ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin statt. Dabei wird besprochen, auf welchem Weg der Anschluss geführt werden soll und mit welcher Tiefbautechnik. Man kann offene Gräben herstellen, die wieder verfüllt werden, oder eine Erdrakete einsetzen. In jedem Fall wird der Zustand des Geländes so wiederhergestellt, wie er angetroffen wurde.
Um das Glasfaserkabel ins Haus zu legen, wird ein kleines Loch (40 Millimeter Durchmesser) in Ihre Kellerwand gebohrt. Dort wird eine Hauseinführung gas- und wasserdicht eingebaut, durch die das Kabel später eingeblasen und in den Abschlusspunkt geführt wird.
Beim Erstellen des Glasfaser-Hausanschlusses wird darauf geachtet, dass die Abschlussdose in die Nähe zum bestehenden Datenanschluss gesetzt wird. Damit kann die bestehende Hausinstallation weiter genutzt werden, indem im besten Fall nur ein Kabel zum neuen Anschlusspunkt umgesteckt wird. Die bestehende Verkabelung muss die technischen Voraussetzungen erfüllen. Das ist meist der Fall, wenn moderne Datenkabel („Cat 6 oder 7“) oder sogar schon Glasfaserkabel verlegt wurden. Oft sind auch Leerrohre vorhanden, um neue Leitungen zu verlegen, man kann auch über kabellose Lösungen wie WLAN oder Powerline nachdenken.
Bei diesen Fragen unterstützt Sie unser Netzbetreiber Teledata (siehe auch die Antworten zu den FAQ der TeleData unter https://www.teledata.de/glasfaser/faq).
Zunächst nichts. Es wird eine zusätzliche Abschlussdose im Keller eingebaut, von der man Zugang zum Glasfasernetz hat. Dieser kann dann jederzeit genutzt werden, muss aber nicht.
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können beim bisherigen Anbieter bleiben oder den neuen Anschluss nutzen.
Die TeleData ist im laufenden Pachtverhältnis der Netzbetreiber des ZvBB. Sie bekommen auf jeden Fall Angebote über die Dienste der TeleData. Es gibt für Kunden im ZvBB-Netz attraktive Einführungsangebote (siehe https://www.teledata.de/privatkunden/internet-telefonie/teledata-fiber ).
Geförderte Netze müssen grundsätzlich allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden („Open Access“), so dass auch weitere Produkte und Dienste möglich sind. Die Nutzung des Open Access obliegt den TKU.
Nein. Darum kümmert sich die TeleData, wenn Sie dort die Nutzung des Anschlusses mit Internet oder weiteren Diensten beauftragt haben. Sobald das Glasfasernetz betriebsbereit ist, wird ihr alter Vertrag zu Ihrem Wunschtermin gekündigt, um einen komfortablen Übergang zu gewährleisten.
Für einen Glasfaser-Hausanschluss ist Ihr erster Ansprechpartner das beauftragte Unternehmen, das Ihnen das Anschluss-Vertragsangebot zugesandt hat.
Für Fragen zu Produkten und Dienstleistungen stehen Ihnen die Service-Spezialisten der TeleData unter Telefon 0800 5007 100 oder service@teledata.de oder auch unter www.teledata.de zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie vom ZvBB (www.zvbb.de) oder über Ihre Gemeinde.